Drohnen Akkus im Flugzeug – Feuergefahr

Flugzeug

Zusätzliche Akkus müssen ins Handgepäck –

Der Transport von Drohnen Akkus im Flugzeug kann gefährlich werden und wird von vielen Fluggesellschaften als „Gefahrgut“ eingeschätzt.

Wer möchte in seiner Urlaubszeit nicht gerne ein paar schöne Aufnahmen von den Bergen oder dem Meer mit nach Hause bringen. Ungewöhnliche Bilder aus der Vogelperspektive heben sich von den Normalfotos einfach ab. Die heute kleinen und leichten Drohnen lassen sich einfach im Koffer verstauen und belasten das Gewicht und den Raum im Urlaubsgepäck kaum. Ohne Ersatz Akku sind Aufnahmen am Strand (30 Minuten) aber schnell für diesen Tag ausgeträumt.

Meer

Ersatz-Akku könnte sich entzünden

Solange der Akku fest in der Drohne verbaut bzw. eingesteckt ist, gibt es kein Problem. Anders sieht es mit den losen Ersatz-Akkus aus. Die meisten Kameradrohnen verfügen über einen so genannten LiPo-Akku. Derartige Lithium-Polymer-Akku gelten bei den meisten Fluggesellschaften als Gefahrgut. Sie dürfen nicht ohne Weiteres im Aufgabegepäck bzw. im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Genauso verhält es bei Batterien für ein Handy.

BatterieDie einzelnen Pole des Akku könnten sich berühren oder mit Metallteilen eine Überbrückung eingehen und einen Kurzschluss auslösen. Lose Akkus gehören ins Handgepäck.

Vereinzelte Fluggesellschaften schreiben vor, die einzelnen Ersatzakkus durch Abkleben der Kontakte oder durch den Transport in der Originalverpackung gegenüber einem Kurzschluss zu schützen, was allerdings lediglich bei Akku-Bauformen mit freiliegenden Kontakten vonnöten sein kann.

Manche Airlines fordern nicht nur einen Kontaktschutz, sondern darüber hinaus den Transport in einem Kunststoff-Behälter oder einer Plastiktasche (LiPo-Beutel).

Mit TUIfly werden einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren (wie sie in elektronischen Gebrauchsgütern wie z.B. in Laptop-Computern, Mobiltelefonen, Powerbanks, Uhren, Kameras, gebräuchlich sind) dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden. Im Handgepäck dürfen höchstens zwei einzelne Lithium-Batterien oder Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung bis 100Wh befördert werden.

Bei IBERIA können bis zu 4 Akkus mit einer Kapazität ≤ 100Wh oder 2 Akkus bis ≤160Wh als Handgepäck transportiert werden.

Anmerkung:  Kapazität in Wattstunden (Wh) oder (Lithiumgehalt). Um Amperestunden (Ah) in Wattstunden (Wh) umzurechnen, multiplizieren Sie Ah x Spannung.

Da die einzelnen Fluggesellschaften den Transport von Akkus unterschiedlich handhaben, sollte man sich bereits im Vorfeld über die Vorschriften direkt bei der betreffenden Fluggesellschaft informieren. Auch besonders wichtig, die eingeschränkten Fluggebiete auf den Kanaren genau beachten.

Zusatz Akkus 

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