Drohnenverordnung auf den Kanaren

Gesetz
Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de

Drohnen Vorschriften

Mit der neuen EU- Drohnenverordnung, die Anfang des Jahres 2021 in Kraft getreten ist, gibt es nun einheitliche Regeln für Besitzer von Drohnen in der EU und damit in Spanien und auf den Kanaren.

Damit wird der EU-Drohnenflug vereinheitlicht, aber nicht unbedingt einfacher. Die Zeit der wilden Drohnenflüge auf La Palma, Teneriffa, Gran Canaria oder Fuerteventura ist damit vorbei. Schon aus Sicherheitsgründen war eine einheitliche und weitgehendst verständliche Regelung notwendig. Ich beschäftige mich hier nur mit privaten Kamera-Drohnen, die nicht gewerblich auf den Kanarischen Inseln eingesetzt werden sollen. Auch Spielzeugdrohnen sind nicht der Gegenstand.

Was muss ich beachten?

  1. Besitzer von Drohnen müssen sich zunächst bei der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASA registrieren. In Spanien über diese Webseite: https://www.seguridadaerea.gob.es/es/ambitos/drones/registro-de-operador-de-drones-uas Wenn deine Drohne bereits in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bei der EASA registriert ist, entfällt dieser Schritt.

Nach der Registrierung bekommt der Pilot eine eindeutige persönliche Identifizierungsnummer (eID) zugewiesen, die er auch auf seiner Drohne anbringen muss. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank abgespeichert, damit jeder Drohnenpilot innerhalb der EU eindeutig identifiziert werden kann. Neue Drohnen, die in die C-Klassen fallen, müssen über ein System verfügen, das die eID selbstständig sendet. So kann während des Flugs die jeweilige eID der Drohne ausgelesen werden.

2. Auf den Kanaren ist eine Haftpflichtversicherung für die „offene Klasse“ noch nicht zwingend erforderlich. Es wird aber dringend empfohlen, eine Versicherung, die auch für Spanien gilt, abzuschließen. Für alle Schäden, die durch die Drohne verursacht werden, ist der Pilot allein verantwortlich. Es gibt günstige Drohnenversicherungen mit weltweitem Geltungsbereich.

Empfehlen kann ich die Drohnen-Haftpflichtversicherung bei HELDEN.DE die alles für 39,00 €/Jahr beinhaltet. Über diesen Link bekommt ihr sogar noch einen Rabatt (Code: KNRN3 ).

Versicherung

 

3. Es gelten für die private Drohnen Nutzung folgende vereinfachte Vorgaben:

  • Das Mindestalter zum Fliegen von Drohnen ist 16 Jahre
  • Es darf nur in Sichtweite geflogen werden
  • Eine maximale Höhe von 120 Metern darf nicht überschritten werden
  • Keine Städte oder städtischen Gebieten überfliegen
  • Kein Überflug von Menschen oder Menschenansammlungen (keine Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen etc.)
  • Es gilt ein Nachtflugverbot
  • Die Drohne muss beherrscht werden
  • Sperrzonen um Flughäfen (8 km) oder Hubschrauberlandplätze, Hospital und militärische Anlagen
  • Kein Flug in Nationalparks, Naturreservate oder schützenswerte Naturgebiete (auch ausgewiesene Küstenbereiche)

4. Je nach Drohnenklasse, muss der Pilot eine Schulung und/oder eine Prüfung absolvieren.

Diese geht meist online und ist kostenlos. Nach bestandener Prüfung stellt die AESA ein Zertifikat aus. Auf der Webseite UAS / Drohnen-Fernpilotenausbildung sind die einzelnen Prüfungen aufgeführt und können meist online abgelegt werden.

Mit der aktuellen EU- Drohnenverordnung werden die Hersteller angewiesen, ihre neuen Modelle zu zertifizieren. Mit der Zertifizierung erhalten sie eine Zuweisung der Drohne in bestimmte Klassen – von C0 bis C4. Die Drohne wird mit der Klasse gekennzeichnet und damit für den Käufer ersichtlich. Für alte Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung gibt es noch Übergangsregeln. Bis jetzt ist noch keine Drohne mit der neuen Zertifizierung auf den Markt gekommen. Ab 1.1.2022 muss nach der Drohnenverordnung dies aber erfolgt sein. Es ist wichtig, sich vor der Nutzung mit der Gebrauchsanweisung des Herstellers vertraut zu machen.

Seit 2019 begleitet uns das Thema „CE-Klassen“ Zertifizierung der EU-Behörden. Die offizielle Zertifizierung der Drohnenklassen (C0 bis C6) für Bestandsdrohnen, war bis 01.01.2023 ausgesetzt und ist jetzt bis 1. Januar 2024 für die Open Category erneut verschoben worden.

Kenntnisnachweis

Das nötige Wissen und Tipps für die Drohnen-Prüfung gibt es aus Fachbüchern. Bei Amazon sind eine Reihe von Büchern zum Thema erschienen.

Einstufungen

  • C-0 – Drohnen unter 250 Gramm und ohne Kamera. Es ist kein Drohnenführerschein oder EU-Kompetenznachweis erforderlich.
  • C-1 – Drohnen unter 900 Gramm. EU-Kompetenznachweis per Online-Training und Online-Test, auch „kleiner EU-Drohnenführerschein“ genannt.
  • C-2 – Drohnen unter 4 kg Abfluggewicht. Kleiner EU-Drohnenführerschein nötig. Bei Flügen in der Unterkategorie A2 muss der Pilot zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis besitzen „großer Drohnen-Führerschein
  • C-3 und C-4 – Drohnen unter 25 kg Abfluggewicht und alle selbstgebauten Drohnen über 250 Gramm. EU-Kompetenznachweis erforderlich.

Weiter wird noch je nach Anwendung in drei Kategorien unterschieden. Offen (abierta), Spezifisch (específica) und Zertifiziert (certificada). In jeder Kategorie wird noch weiter unterteilt. Darauf will ich jetzt verzichten, da die meisten Hobby-Piloten in die offene Kategorie fallen dürften. Bei Bedarf in der EU- Drohnenverordnung nachlesen.

Mit der EASA Registrierung, Kennzeichnung der Drohne, dem kleinen Drohnenführerschein und einer Haftpflichtversicherung dürften die meisten Piloten abgesichert sein. Alle Auskünfte nach bestem Wissen, aber ohne Haftung oder Garantie. Die Strafen bei Missachtung sind in Spanien hoch.

Dinge die zu erfüllen sind und auch der kleine kostenlose Test ist leicht zu machen und stellt keine große Hürde dar. Etwas komplizierter wird die Auswahl eines geeigneten und zugelassenen Fluggebietes auf den Kanaren. Dazu gibt es noch eigene Beiträge:

Flugzonen La Palma – La Gomera –Teneriffa El Hierro Fuerteventura Lanzarote Gran Canaria

 

Update:

12. Juni 2022  Die EU hat eine CE-Klassifizierung beschlossen, die ab 2024 verpflichtend wird. Lange erwartet, jetzt aber ab 2024 bindend.

In der kleinsten Klasse C0 können Hobbypiloten mit Drohnen abheben, die unter 250 Gramm wiegen und maximal 68,4 km/h (also 19 m/s) als Vmax haben. Falls man ein solches Modell, etwa die DJI Mini 3 Pro, nutzt, ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Wenn die Drohne jedoch eine Kamera verbaut hat, etwa beim genannten Modell von DJI, muss die Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Unabhängig von der CE-Klasse muss jeder Drohnen-Pilot ab 2024 eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Für folgenden CE-Klassen ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, den man auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes für 25 Euro online absolvieren kann.

4 Kommentare

  1. Hallo Manfred, irreführend ist deine Aussage, dass die Drohne registriert werden muss. Nicht die Drohne, sondern der Fernpilot registriert sich bei der EASA (LBA)und kann dann mehrere Drohnen betreiben (Kennzeichnungspflicht). Dass würde ich vielleicht auf deiner sonst tollen Seite ändern. Die Seite hat mir sehr geholfen. LG der Thomas

    • Hallo Thomas,
      Danke – das ist natürlich richtig. Immer der verantwortliche Pilot muss sich registrieren.
      (den Fehler habe ich im Text nicht gefunden. Vielleicht kannst du mir auf die Sprünge helfen)
      Gruß
      Manfred

  2. Hallo Manfred,
    Thomas meint bestimmt dieses hier: „…drones-uas Wenn deine Drohne bereits in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bei der EASA registriert ist, entfällt dieser Schritt.“
    VG
    Holger

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