Auch für die Schweiz gilt bald das EU-Drohnenrecht –
Für Drohnenpiloten in der Schweiz gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der sogenannte Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung beschlossen.
Für unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Flugsysteme anderer Kategorien tritt der in der EU bereits geltende Rechtsrahmen nun also auch in der Schweiz bald in Kraft, teilte das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mit. Weiter unterstreicht das BAZL, dass der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen der schweizerischen Drohnenbranche etliche Vorteile bringe. Die europäische Reglementierung setze Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest, so das BAZL.
Wer eine Drohne fliegen möchte, die über 250 Gramm wiegt, muss künftig eine Ausbildung absolvieren, abschließend eine Prüfung ablegen und das erlangte Zertifikat vorweisen können. Umfang und Format der Schulung hängen von der Unterkategorie ab, in welcher die Drohne fliegt. Es gibt die Unterkategorien A1, A2 und A3.
Für das Betreiben von Drohnen unter 250 Gramm, die entsprechend mit der Klassenmarkierung C0 gekennzeichnet sind, etwa eine DJI Mini, ist kein „Drohnen-Flugschein“ erforderlich. Für diese Drohnen besteht aber neu eine Registrierungspflicht, wenn sie über eine Kamera verfügen.
Damit gelten in ganz Europa bald einheitliche Regeln, die das Drohnen-Fliegen überschaubar und einheitlich machen. Das unterschiedliche Wirrwarr und die bisher verschiedenen nationalen Vorschriften finden damit ein Ende.
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